Was vor der Planung geklärt sein muss
Trägt die Decke die künftige Nutzlast? Ist die Raumhöhe über einem ausreichenden Anteil der Grundfläche gegeben? Gibt es einen zweiten Rettungsweg? Und darf nach Bebauungsplan überhaupt zusätzliche Wohnfläche entstehen? Diese vier Fragen entscheiden über das gesamte Vorhaben.
Bei der Raumhöhe zählt nicht die Höhe am First, sondern der Anteil der Grundfläche, über dem eine ausreichende lichte Höhe erreicht wird. In flach geneigten Dächern ist das oft der begrenzende Punkt. Manchmal hilft eine Gaube, manchmal eine Absenkung des Bodenaufbaus.
- Tragfähigkeit der Geschossdecke prüfen
- Lichte Raumhöhe und Grundflächenanteil messen
- Zweiten Rettungsweg klären
- Bebauungsplan und Genehmigungsbedarf prüfen
- Dämmung und Luftdichtheit planen
Dämmung der Dachschräge
Beim Ausbau wird die Dachschräge zur Außenwand – und muss entsprechend gedämmt werden. Üblich ist eine Zwischensparrendämmung, ergänzt durch eine Untersparrendämmung, wenn die Sparrenhöhe nicht ausreicht. Über der Dämmung braucht es eine funktionierende Hinterlüftung oder ein diffusionsoffenes Unterdach.
Die luftdichte Ebene auf der Innenseite ist entscheidend. Undichte Anschlüsse an Giebelwänden, Kehlbalken und Dachfenstern führen dazu, dass warme Raumluft in die Konstruktion strömt und dort kondensiert – der klassische Weg zu feuchter Dämmung und Schäden am Holz.
Was ein Dachgeschossausbau in Würzburg an Genehmigung braucht
Wird lediglich innerhalb des vorhandenen Dachraums ausgebaut, ohne die äußere Gestalt zu verändern, ist häufig keine Genehmigung erforderlich. Sobald aber Gauben, größere Dachfenster oder eine Nutzungsänderung ins Spiel kommen, wird es genehmigungspflichtig.
In Würzburgs Altstadt und in den Ensemblebereichen kommt die Denkmalpflege dazu. Dort sind Gauben und Dachflächenfenster oft nur eingeschränkt oder in bestimmter Ausführung zulässig. Diese Abstimmung gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Planung.
