Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum auseinanderhalten
Innerhalb Ihrer Wohnung entscheiden Sie über den nicht tragenden Ausbau: Bodenbeläge, Innentüren, Sanitärobjekte, Oberflächen, die Elektroinstallation ab der Abzweigung. Alles, was zur Substanz des Gebäudes gehört, ist dagegen Gemeinschaftseigentum – tragende Wände, Fenster, Balkone, Steigleitungen, die Heizungsanlage.
Sobald Sie daran etwas verändern, brauchen Sie nach dem Wohnungseigentumsgesetz einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Das ist kein Hindernis, aber ein Zeitfaktor: Versammlungen finden meist einmal im Jahr statt. Wer im Frühjahr feststellt, dass er die Steigleitung mit erneuern möchte, sollte das nicht erst im Herbst zur Sprache bringen.
- Sondereigentum: Böden, Innentüren, Sanitärobjekte, Oberflächen
- Gemeinschaftseigentum: tragende Wände, Fenster, Balkone, Steigleitungen
- Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum brauchen einen Beschluss
- Verwaltung frühzeitig informieren, auch wenn kein Beschluss nötig ist
Was eine Wohnungssanierung in Würzburg im Alltag bedeutet
Staub, Lärm und Materialtransport durch das Treppenhaus – das sind die drei Punkte, an denen Nachbarschaften kippen. Wir arbeiten deshalb mit Staubschutzwänden an der Wohnungstür, decken Treppenhaus und Aufzug ab und halten uns an die örtlichen Ruhezeiten. Ein Aushang mit Bauzeit und Ansprechpartner am Schwarzen Brett nimmt erfahrungsgemäß den meisten Ärger vorweg.
Bei Altbauwohnungen in der Sanderau, im Frauenland oder in der Innenstadt kommt hinzu, dass Treppenhäuser eng und Aufzüge selten sind. Das beeinflusst, welche Materialien überhaupt sinnvoll transportiert werden können, und gehört in die Planung – nicht in die Überraschung am Anlieferungstag.
Bad und Leitungen: der Kern der meisten Wohnungssanierungen
In den allermeisten Fällen dreht sich eine Wohnungssanierung um das Bad. Dort steckt der größte Teil der Kosten, dort liegen die Leitungen, und dort entscheidet sich, ob die Bauzeit vier oder acht Wochen beträgt. Wird der Grundriss verändert, müssen Abwasserleitungen neu geführt werden – das ist der aufwendigste Teil und muss mit den Steigleitungen im Schacht zusammenpassen.
Wenn ohnehin geöffnet wird, gehören die Elektroleitungen dazu. Alte Wohnungen haben oft zu wenige Steckdosen, keine Leitung für einen Durchlauferhitzer und keinen Fehlerstromschutzschalter. Diese Arbeiten später nachzuholen bedeutet, dieselben Wände erneut zu schlitzen.
Vermietete Wohnung: Termine und Ankündigung
Steht die Wohnung leer, ist die Sanierung eine reine Terminfrage. Ist sie vermietet, kommen Ankündigungsfristen, Duldungspflichten und die Frage einer möglichen Mieterhöhung nach Modernisierung hinzu. Diese Punkte sollten Sie mit einem Rechtsberater klären, bevor die Arbeiten beginnen – wir richten den Bauablauf danach aus.
